Osteopathische Techniken
Osteopathie ist ein medizinisches Diagnose- und Behandlungskonzept, das seinen Ursprung im 19. Jh. in Amerika hat.
Die osteopathische Behandlung versucht die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stimulieren. Der Ursprung diese Selbstheilungskräfte des Körpers liegt in der Anatomie und Physiologie des Menschen. Bei Fehlfunktionen versucht der Körper diese zu kompensieren. Gelingt das nicht, oder nicht mehr, wird die schwächste Stelle in der Kette des Körpers Beschwerden verursachen. Dabei braucht die Stelle, die Beschwerden macht, nicht immer die Ursache zu sein.
In der Osteopathie versucht man jedoch, die ursächliche Stelle im Körper zu finden und mit manuellen Techniken zu behandeln.
In unserer Praxis hat René van Wissen, eine komplette 5-jährige Osteopathische Ausbildung ( D.O. ) an der International Academy for Osteopathy ( I.A.O.) absolviert.
In Deutschland ist die Osteopathie leider noch nicht anerkannt wie dies beispielsweise in den Benelux Ländern, in England und in den USA der Fall ist. Es gibt bisher keine klaren Regeln für eine Osteopathische Behandlung in Deutschland. Obwohl bei der krankengymnastischen Behandlung Einflüsse aus der Osteopathie nie vermieden werden können.
Deswegen betreiben wir in unserer Praxis für Krankengymnastik in Alsdorf keine Osteopathie. für eine osteopathische Behandlung können Sie René van Wissen (02404/21328) ansprechen, der in Valkenburg und Heerlen auch eine Praxis für Osteopathie betreibt.
Osteopathie Mergelland
Verschiedene deutsche Krankenkassen vergüten jetzt auch Osteopathie
Die TKK und einige BKK s, eröffnen ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass:
1.) die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
2.) die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.
Leistungsumfang
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versichertem. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der Krankenkasse ein. Diese überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Klicken Sie auf diesen link um zu sehen, was genau Ihre Krankenkasse erstattet:
Krankenkasse
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