Physio van Wissen

Tel.: 02404 - 2 13 28

Praxis für Krankengymnastik & Physiotherapie - Physio van Wissen - Alsdorf

Praxis Physio van Wissen - Behandlungen

Anfahrt

Kontakt

Impressum

gesundheit

Praxis Physio van Wissen - Behandlungen

Behandlungen

 

Krankengymnastik ist eine Therapie auf ärztlicher Verordnung.

Es ist jetzt auch möglich, ohne Verordnung eine Physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme durchzuführen.

In unserer Praxis haben zwei Therapeuten die Weiterbildung “sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ abgeschlossen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ärztliche Verordnung eine Physiotherapeutische Behandlung zu erhalten.

Es wird zuerst eine physiotherapeutische Diagnose gestellt, wobei ein Behandlungsvorschlag gemacht wird. Die Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen. Bitte informieren Sie sich in unserer Praxis über die derzeitigen Tarife.

 

Wenn nötig, stellen wir einen Bericht für den verordnenden Arzt aus.  Der Arzt entscheidet immer über eventuelle Weiterverordnungen.

Schnellstens ein Termin möglich

 

Wir versuchen, Ihrem Anliegen fachlich und menschlich optimal entgegen zu kommen. Um Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen, können Sie schnellstens und oft Termine bekommen. Unsere Anmeldung ist täglich von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt.

Für Berufstätige sind auch späte Termine möglich. Die Behandlungen müssen auf Veranlassung der Krankenkassen innerhalb 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung anfangen. Dabei dürfen Sie die Behandlung nicht länger als 14 Tage unterbrechen.

 

Bei Verhinderung eines vereinbarten Termins bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vorher abzumelden. Das gibt uns die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

 

Eigenbeteiligung ist nicht für alle verpflichtend. Gesetzliche Vorschriften verpflichten grundsätzlich zu einer Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten.

Diese Eigenbeteiligung soll bitte bei dem ersten Termin entrichtet werden. Grundsätzlich sind Kinder unter 18 Jahren frei. für einen Befreiungsschein wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

 

Auch eine Härteklausel kann manche Patienten von der Zuzahlung befreien. Weiterhin brauchen Versicherte der Berufsgenossenschaften keine Eigenbeteiligung zu zahlen, sowie auch Postbeamtenkasse A und Polizei- und Bundeswehr-Angestellte.

 

In unserer Praxis legen wir großen Wert auf die Eigenständigkeit der Patienten. Durch aktive Mitarbeit beziehen wir den Patienten in den Heilungsprozess ein. Sie können als Patient in fast allen Fällen durch Hausübungen die Heilung selbst fördern.  Auch nach Abschluss der Behandlungen ist es wichtig weiter zu üben, damit die Beschwerden nicht wiederkommen.