Schnellstens ein Termin möglich
Wir versuchen, Ihrem Anliegen fachlich und menschlich optimal entgegen zu kommen. Um Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen, können Sie schnellstens und oft Termine bekommen. Unsere Anmeldung ist täglich von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt.
Für Berufstätige sind auch späte Termine möglich. Die Behandlungen müssen auf Veranlassung der Krankenkassen
innerhalb 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung anfangen. Dabei dürfen Sie die Behandlung nicht länger als 14 Tage unterbrechen.
Bei Verhinderung eines vereinbarten Termins bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vorher abzumelden.
Das gibt uns die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Eigenbeteiligung ist nicht für alle verpflichtend. Gesetzliche Vorschriften verpflichten grundsätzlich zu einer Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten.
Diese Eigenbeteiligung soll bitte bei dem ersten Termin entrichtet werden. Grundsätzlich sind Kinder unter 18 Jahren frei. für einen Befreiungsschein wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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